Die Beratung von Inhabern von KMU-Unternehmen wird durch Fördermittel der EU sowie der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Damit soll das Knowhow von Unternehmern in zahlreichen Bereichen des Unternehmertums gefördert werden. Dazu gehören auch die Bereiche Nachfolge, Optimierung der innerbetrieblichen Prozesse, Digitalisierung und Expansion. Zahlreiche Fördermittel werden durch das BAFA ausgereicht.
Was ist das BAFA? welche Unternehmensberatungen werden gefördert?
BAFA ist die Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Über das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst es die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Dr. Peter Schmidt - zertifizierter BAFA- Berater
Dr. Peter Schmidt ist als Mein Nachfolgeberater über Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung
mit dem PLUS beim BAFA unter der ID 151372 registriert.
Thematische Schwerpunkte für die förderfähigen* Beratungen durch Dr. Peter Schmidt sind:
Weitere Hinweise zu förderfähigen Themen und Beratungsanforderungen für Fördermittel finden Sie hier.
* Über die Förderfähigkeit entscheidet das BAFA.
Förderprogramm, Förderhöhen und Antragstellung
Mein Nachfolgeberater führt Sie durch die Inhalte des Förderprogramms und unterstützt Sie
bei der Antragstellung, der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für den Förderzuschuss
und bei der organisatorischen Einreichung der Unterlagen nach der Beratung. Hier können Sie sich
aber gerne schon selbst zu den Inhalten Informieren und uns dann Ihre Fragen stellen.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben. Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie in nachfolgender Information aus dem Bundesanzeiger.
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden aufGewährung des Zuschusses besteht nicht.
Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie
o Konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
o Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie die Anpassung von Geschäftsmodellen,
Kosteneinsparung, Ressourcenschonung, Personalgewinnung und – bindung
o Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit,
Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit
o Beratungen in Verbindung und mit spezifischem Ansatz der Nachhaltigkeit
o Inhalte laut Bekanntmachnung Bundesanzeiger Banz AT 12.12.2022 B1
Diese Festlegungen zur Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen sind im Punkt 2.1. sowie 6.1. der Bekanntmachung BAnz AT 23.12.2022 B1 ebenso geregelt wie die nicht förderfähigen Beratungsmaßnahmen unter Punkt 2.2.